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Urlaub 2021

Gäste Infos

Damit Sie Ihren Urlaub genießen können und gesund bleiben sind ein paar wichtige Auflagen und Verordnungen zu beachten




Touristische Beherbergungen in Schleswig-Holstein

Reisen Sie aus dem Inland (aus Schleswig-Holstein oder einem anderen Bundesland) oder aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein ein und möchten in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben in Schleswig-Holstein übernachten, gilt für Sie grundsätzlich die 3G-Regel. Sie müssen also einen Impf- oder Genesenennachweis oder täglich einen neuen negativen Testnachweis vorlegen (bei Antigen-Schnelltests alle 24 Std, bei PCR-Tests alle 48 Std.) Auch dürfen sie keine typischen Coronavirus-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) haben....

Ausnahmen:

Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Test.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.

Quelle: Webseite des Landes Schleswig-Holstein


Positiver Corona Test während des Urlaubs.

Sie begeben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne und nehmen Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf
Urlaubsabbruch bedeutet sie haben kein Anrecht auf Rückerstattung der Urlaubskosten
Falls Sie eine angeordnete Quarantäne in der Ferienwohnung den gebuchten Zeitraum überschreitet, sind die Mehrkosten ebenfalls durch den Gast zu tragen.





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